AGB der marstall GmbH, Oberstaufen
Bei Mischfutter schließen wir uns den Lieferbedingungen unserer Vorlieferanten an. Das gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt. Für sämtliche Futtermittellieferungen gilt, dass Schadenersatz höchstens bis zur Höhe des Rechnungsbetrages geleistet wird. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Kraftfutterwerkes. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt mit Saldoklausel. Beanstandungen betreffs Menge und Qualität sind sofort nach Lieferung zu machen. Zahlungsziel 4 Wochen. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Mit der Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gilt ein Kontokorrentverhältnis als vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Weissach. Für das Mahnverfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Nicht- bzw. Minderkaufleuten (§ 4 HGB) wird gemäß § 38, Abs. 3, Ziff. 2 b ZPO als Gerichtsstand Kempten/Allgäu vereinbart.
Stand: 09/2010







