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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der marstall GmbH gegenüber Unternehmern

§ 1 – Geltungsbereich

(1) Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (im Folgenden: Kunden) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen über die Internetseite www.marstall.de oder über sonstige Fernkommunikationsmittel schließen.

(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(5) Sofern diese AGB zu einzelnen Regelungsgegenständen keine Regelungen enthalten, gelten bei Geschäften mit Unternehmern ergänzend in ihrer jeweils aktuellen Fassung bei Verkäufen von Getreiden und Ölsaaten die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel und bei Verkäufen von Futtermitteln die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel und die Hamburger Futtermittelschlussscheine.

§ 2 – Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Darstellung der Produkte im marstall-Online-Shop stellt noch kein bindendes Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde kann aus dem Sortiment der marstall-GmbH Produkte, insbes. Premium-Pferdefutter auswählen und diese in einen sogenannten virtuellen Warenkorb legen. Nach Durchlaufen des elektronischen Bestellprozesses, gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ sein verbindliches Angebot (§ 145 BGB) zum Kauf der in dem Warenkorb befindlichen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail, per Fax, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Verkäufer, einem für den Verkäufer tätigen Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter abgeben.

(2) Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kundenmaßgeblich ist. Der Vertrag kommt erst durch Zugang der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.

(2) Abweichend von Abs. 2 kann der Verkäufer das Angebot auch dadurch annehmen, dass er die Ware tatsächlich an den Kunden übergibt.

(3) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

(4) Angaben zum Gegenstand unserer Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(5) Ein Vertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass der Kunde in den Geschäftsräumen des Verkäufers ein Angebot zum Kauf der ausgewählten Waren abgibt, welches durch den Verkäufer mit Entgegennahme der Zahlung an der Kasse angenommen wird.

§ 3 - Preise, Aufrechnung

(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten unsere angegebenen Preise in Euro und verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten unsere Preise gegenüber Unternehmern ab Werk. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

(2) Verpackungs- und Versandkosten sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gesondert zu zahlen.

(3) Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines evtl. vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

(6) Liegt eine innergemeinschaftliche umsatzsteuerfreie Lieferung gemäß §§ 4 Nr. 1 lit.) b, 6a UStG vor, ist der Kunde verpflichtet, uns eine Gelangensbestätigung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware zukommen zu lassen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuberechnen. In diesen Fällen geht das Eigentum an der gelieferten Ware in Abweichung von § 9 Abs. 1 frühestens mit Zugang der Gelangensbestätigung bei uns bzw. mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich der nachberechneten Umsatzsteuer über.

§ 4 - Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungsmöglichkeit/en sind Überweisung, Vorauskasse und Bankeinzug oder Barzahlung. Die Fälligkeit beträgt 14 Tage nach Rechnungslegung, es sei denn die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

(2) Ist Vorauskasse per Banküberweisung oder die Barzahlung vereinbart, ist die Zahlung abweichend von Abs. 1 sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

(3) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit den gesetzlichen Zinssätzen zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.

§ 5 - Lieferung, Gefahrtragung, Lieferzeit

(1) Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(3) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(4) Wir haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit der Kunde infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

(5) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

(6) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz bei einem Verkauf nach Maßgabe des § 8 dieser AGB beschränkt.

§ 6 - Erfüllungsort, Versand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern nichts anderes vereinbart wird, Oberstaufen.

(2) Wird die Lieferung des Kaufgegenstandes vereinbart, unterstehen die Versandart und die Verpackung unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(3) Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zur der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist. Ist die Lieferung frei Hof/Abladestelle vereinbart worden, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Zufahrtstraße und die Abladestelle mindestens mit einem 40t-LKW (Gesamtgewicht des Lastzugs) befahrbar und zugänglich ist. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 7 - Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung bei Verkäufen gegenüber Unternehmern bestimmt sich nach den Regelungen dieses § 7.

(2) § 6 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(4) Die gelieferten Kaufgegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Kaufgegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn uns die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil sich der Kaufgegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(5) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zutreffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(6) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunden unter den nachfolgend in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(7) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 8 - Haftung

(1) Die Haftung bei Verkäufen gegenüber Unternehmern bestimmt sich nach den nachfolgenden Regelungen dieses § 8.

(2) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.

(3) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Kaufgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(4) Soweit wir gemäß der Regelung in § 8 Abs. 3 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Kaufgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(6) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 - Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware (im Folgenden: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen und auch nicht verbrauchen.

(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

§ 10 - Eigentums- und Schutzrechte

Wir behalten uns alle Rechte, insbesondere Eigentums- und gewerbliche Schutzrechte, an allen von uns zur Verfügung gestellten Daten, Informationen, Rezepturen, Herstellungsverfahren und Warenzusammensetzungen vor. Derartige Rechte werden nur dann und nur insoweit übertragen, als diese ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

§ 11 - Datenschutz

Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere nach den Bestimmungen der DS-GVO und des BDSG, sehr ernst. Konkrete Angaben und Informationen hierzu sind auf unserer Website unter dem Menü ‚Datenschutz‘ innerhalb der dort abrufbaren Datenschutzerklärung aufgeführt.

§ 12 - Schlussbestimmungen

(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden nach unserer Wahl Oberstaufen oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist in diesen Fällen jedoch Oberstaufen ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(4) Weitere mündliche oder schriftliche Nebenabreden in Hinblick auf den Vertragsgegenstand bestehen nicht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.